Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistung Recruiting   

 

§ 1 Allgemeines

(1) KONTERFAY verpflichtet sich jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von KONTERFAY erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.

(3) KONTERFAY sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Beratungs- und Rekrutierungsauftrages erhaltenen Daten und Informationen zu.

(4) Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von KONTERFAY empfohlenen oder mit KONTERFAY abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn KONTERFAY die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

(5) Der konkrete Inhalt und Umfang der von KONTERFAY zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird KONTERFAY den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch KONTERFAY auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

(6) Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

(7) Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von KONTERFAY gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von KONTERFAY und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der KONTERFAY einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von KONTERFAY für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

 

§ 2 Dienstleistungspauschale

(1) Der Anspruch auf die vereinbarte Dienstleistungspauschale entsteht, wenn beide Vertragsparteien einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnet haben.

(2) Alle Dienstleistungspauschalen werden nach 10 Tagen ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 2.1 Service Levels

Je nach Service Level werden unterschiedliche Dienstleistungspauschalen fällig. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach den Anforderungen des Auftraggebers. Die Höhe der Pauschale ist jeweils im Dienstleistungsvertrag zu vereinbaren.

 

§ 2.2 Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vor deren Entstehen, ist dieser darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Einwilligung des Auftraggebers ist unabdingbar.

 

§ 2.3 Anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien

Bei der anzeigengestützten Personalsuche Printmedien wird der Leistungsumfang vor Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen berechnet. Anzeigen in Printmedien sind nicht Teil des üblichen Leistungsspektrums.

 

§ 2.4. Erfüllung der Dienstleistung im Namen des Kunden

Erfüllt der Dienstleister seinen Auftrag im Namen des Kunden, so kann er Werbung für Stellen und die Gestaltung der Anzeigen im Layout und corporate Design des Kunden ausführen. Der Dienstleister ist aber nicht berechtigt und befugt sich als Mitarbeiter des Kunden auszugegeben. Die Erlaubnis des Kunden zur Dienstleistung im Namen des Kunden ist gesondert zu vereinbaren.

 

§ 3 Haftung des Dienstleisters

(1)   Der Dienstleister haftet für ordnungsgemäße Ausschreibung der offenen Stellen.

(2)   Bei entsprechendem Service Level haftet der Dienstleister ferner für die Auswahl der Kandidaten nach entsprechenden Qualifikationskriterien

(3)   Für sonstige Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten betreffen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4)   Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(5)   Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von KONTERFAY empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn KONTERFAY die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

(6)   KONTERFAY haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

(7)   Die Haftung von KONTERFAY entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber KONTERFAY gerügt wurden.

 

 

§ 4 Kündigung

Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Maklervertrag §§ 652 ff. BGB. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag ist Rosenheim.